Honorar

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Honorar

 

Privat Versicherte und Selbstzahler

 

Ich stelle meine ärztlichen Leistungen gemäss der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Dies gilt auch für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (BeaKK) und Krankenversersorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die Rechnungsabwicklung erfolgt durch die Privatärztliche Verrechnungstelle Niedersachsen (PVS Niedersachsen) als Dienstleister. Die PVS Niedersachsen wird nicht Inhaberin der Forderung. Die Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung oder Beihilfestelle in den Bereichen Komplementärmedizin (z.B. Naturheilverfahren, Hömöopathie, Ordnungstherapie, Mind-Body-Therapie) und Psychotherapie kann eingeschränkt sein. Insbesondere bei Paartherapie, Familientherapie, Biografiearbeit, Lebensrückblicktherapie und Trauerbegleitung ist eine Abrechnung in der Regel nicht möglich. Bitte, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung oder Beilhilfestelle.

 

Wir können aus zeitlichen Gründen keine  Anträge für Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstellen.

 

Mein Honorar beträgt für eine psychotherapeutische Einzelsitzung mit einer Dauer von 60 Minuten in Anlehnung an GOÄ 806 (3,5-facher Satz) 140,76 EUR. Für eine Paar- oder Familientherapie unter Hinzuziehung eines nicht-ärztlichen Co-Therapeuten frage ich in Anlehnung an GOÄ 806 (7,5-facher Satz) für 90 Minuten 301,65 EUR.

 

 

Gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

 

Für gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen bis 21 Jahre haben wir die Kassenzulassung. Anerkannte ärztliche Leistungen werden mit den Versicherungen abgerechnet. Komplementärmediznische Behandlungen und Stellungnahmen für Schulen, Gerichte und Behörden sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und werden gemäss Gebührenordnung für Ärzte privatärztlich in Rechnung gebracht. Die Rechnungsabwicklung erfolgt durch die PVS

 

Bei anderen werden ärztliche Leistungen gem. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privatärztlich liquidiert, Rechnungsabwicklung durch PVS Niedersachsen. Dies gilt auch für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (BeaKK) und Krankenversersorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Alternativmediznische Behandlungen u. Stellungnahmen für Schulen, Gerichte u. Behörden sind keine Leistung der Gesetzl. Krankenversicherung u. werden privatärztlich liquidiert. Leistungen im Bereich philosophischer Beratung unterliegen freier Vereinbarung.

 

 

Gesetzlich versicherte Erwachsene ab 21 Jahren

 

Ich besitze für gesetzlich versicherte Erwachsene ab 21 Jahren keine Kassenzulassung. Alle Leistungen werden privatärztlich erbracht und gemäss Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet (siehe oben).

Allerdings kann bei gesetzlich Versicherten psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung durch die Krankenkasse vergütet werden, wenn ein Behandler mit Kassenzulassung nicht verfügbar ist. Einzelheiten können während eines persönlichen, allerdings kostenpflichtigen Orientierungsgesprächs geklärt werden.

Näheres zum Kostenerstattungsverfahren siehe auch: www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

 

 

Siehe auch: -> Ausfall-Honorar